Auf Flughäfen, in Unternehmen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen, für staatliche Behörden, im Handel oder bei Events mit großen Besucherzahlen sind Personen- und Gepäckkontrollen entweder gesetzlich vorgeschrieben oder aufgrund der Sicherstellung des Betriebsablaufes unerlässlich.
Eigens ausgebildetes Personal führt freundlich und gründlich die im Rahmen des Sicherheitskonzeptes vorgesehenen Kontrolltätigkeiten durch.
- Personenkontrolle (Pax-Screening)
- Taschen-/Gepäckkontrolle (Baggage-Screening)
- Personal- und Warenkontrollen