Werkschutz

Der Generalauftrag des Werkschutzes ist es, durch Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung Gefahren und Schäden vom Betrieb und seinen Mitarbeitern abzuwenden.
Spätestens ab mittlerer Betriebsgröße gibt es unternehmensweite Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Organisationsrichtlinien und Dokumentationsvorschriften, für die das Unternehmen teils auch rechtlich einzustehen hat und den Aufbewahrungsfristen unterliegt. Für deren Einhaltung und Überwachung sind meist Werkschutzmitarbeiter mitverantwortlich.
Häufig werden diese Verpflichtungen durch die eigenen Unternehmensbeschäftigten nicht wahrgenommen, akzeptiert oder korrekt angewandt. Werkschützer sind in diesen Fällen die Kontrollinstanz, sofern sie neben Pflichten die entsprechenden Kompetenzen haben.
Der Werkschutz vertritt die ihm übertragenen Rechte und gegebenenfalls Pflichten des Besitzers und wendet durch seine Arbeit Gefahren und Schaden vom Unternehmen ab. Den im allgemeinen Interesse liegenden Anweisungen des Werkschutzes ist Folge zu leisten. Er ist (meist durch Aufgabenübertragung) berechtigt, das Hausrecht auszuüben.